Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die Versammlung der EU-Abgeordneten. Es besteht aus 705 Abgeordneten, darunter 19 aus Österreich.
Von 1958 an gab es die Parlamentarische Versammlung, die sich als EU-Parlament bezeichnete. Bis 1979 wurden die Abgeordneten von den einzelnen Ländern ohne vorherige Wahlen für die Dauer von fünf Jahren entsandt.
Die erste direkte Wahl durch EU-Bürger und -Bürgerinnen fand im Jahre 1979 statt. Seitdem haben alle Wähler und Wählerinnen in den EU-Mitgliedsländern die Möglichkeit, auf Grund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien die Abgeordneten für das EU-Parlament zu wählen.
Anders als im österreichischen Parlament, wo die Nationalratsabgeordneten und die Bundesräte die Gesetze beschließen, ist das EU-Parlament nur zum Teil Legislative, es hat auch andere Aufgaben zu erfüllen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmen bei der Zusammensetzung der Europäischen Kommission mit. Sie müssen die Zustimmung zum EU-Budget geben, d.h., sie können mitentscheiden, wofür in der EU Gelder verwendet werden. Auch bei anderen Angelegenheiten hat das EU-Parlament beratende Funktion.
Im EU-Parlament sind die Abgeordneten in verschiedenen Fraktionen zusammengefasst.
www.europarl.europa.eu