Vorzugsstimme

Wählerinnen und Wähler können bei manchen Wahlen nicht nur einer Partei ihre Stimme geben, sondern zusätzlich eine auf der Parteiliste angegebene Person mit einer Vorzugsstimme unterstützen. In einigen Fällen – z.B. bei Nationalratswahlen oder einzelnen Landtagswahlen – können auch mehrere Vorzugsstimmen vergeben werden. Wenn diese Person genügend Vorzugsstimmen erhält, kann sie auf diesem Weg ein Mandat erhalten. Auf Landes- oder Bundesebene ist es zwar sehr schwierig, über Vorzugsstimmen ein Mandat zu erreichen, die Kandidierenden können mit einem Vorzugsstimmen-Wahlkampf aber für sich und ihre Vorhaben Werbung machen.
Für ein Vorzugsstimmen-Mandat bei Nationalratswahlen muss jemand Vorzugsstimmen im Ausmaß von entweder 14 % der Parteistimmen eines Regionalwahlkreises, 10 % jener des Landeswahlkreises oder 7 % der österreichweit für diese Partei abgegebenen Stimmen erreichen. Das heißt, erreicht eine Partei 280.000 gültige Stimmen, wären österreichweit rund 20.000 Stimmen für ein Vorzugsstimmen-Mandat notwendig. Erreicht eine Partei in einem Bundesland bei der Nationalratswahl 70.000 Stimmen, so wären dies 7.000 Stimmen.