Rechtsweg

Als Rechtsweg bezeichnet man jenen Weg, auf dem man um Rechtsschutz ansuchen kann. Dieser Weg ist für alle offen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen und ihr Recht gegen andere durchsetzen möchten. Es ist dabei genau festgelegt, für welche Bereiche welche Gerichte zuständig sind. Wer Probleme am Arbeitsplatz hat, kann sich an das Arbeitsgericht wenden. Für kleinere Probleme (z.B. Beleidigungen oder Streitereien zwischen Nachbarn und Nachbarinnen) sind die Bezirksgerichte zuständig.
Wenn bei Preisausschreiben angegeben ist, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist, bedeutet das, dass ein Gewinnanspruch nicht bei Gericht eingefordert werden kann.