Neuwahlen

Nach Ablauf einer Legislaturperiode muss wieder gewählt werden. Das ist ein Grundprinzip unserer Demokratie. Die Legislaturperiode kann unterschiedlich lang sein. In den meisten Ländern dauert sie vier Jahre, manchmal auch fünf Jahre (wie in Österreich) oder sechs, wie beim Landtag in Oberösterreich.
Die Regierung braucht in dieser Zeit die Unterstützung der Mehrheit der Abgeordneten des jeweiligen Parlaments (oder zumindest einer Kammer des Parlaments). In Österreich braucht die Bundesregierung die Unterstützung der Mehrheit der Nationalratsabgeordneten. Wenn nun aber der Fall eintritt, dass keine Mehrheit mehr hinter der Regierung steht, so muss diese zurücktreten. Dann wird entweder eine neue Regierung gebildet oder es kommt zu Neuwahlen. Es wird also vor Ablauf der Legislaturperiode neu gewählt. Manchmal spricht man auch von vorgezogenen Neuwahlen.
Eine zweite Möglichkeit ist, dass die Regierung zurücktritt, obwohl sie die Unterstützung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Dies ist dann der Fall, wenn die Regierung der Meinung ist, dass sie bei Neuwahlen besser abschneiden könnte als bei den jeweils letzten Wahlen.
Vorgezogene Neuwahlen wurden in Österreich immer wieder abgehalten – so z.B. 1971, 1986, 1995, 2002, 2008 und 2017.
Neuwahlen können auch auf Landes- oder Gemeindeebene stattfinden.