Nationalratspräsidium

Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete unterschiedlicher politischer Parteien, drei dieser Abgeordneten bilden das Präsidium des Nationalrates. Es sind dies der erste, zweite und dritte Nationalratspräsident (bzw. die erste, zweite und dritte Nationalratspräsidentin).
Die mandatsstärkste Partei stellt die erste Präsidentin oder den ersten Präsidenten, die Partei mit den zweitmeisten Mandaten den/die zweite/n PräsidentIn usw.
Die drei PräsidentInnen legen die Tagesordnung der Sitzungen des Nationalrates fest und sorgen für einen geregelten und gesetzlich vorgegebenen Ablauf. Wenn Abgeordnete andere Abgeordnete beleidigen, kann ihnen vom Nationalratspräsidium ein Ordnungsruf erteilt werden. Wenn die Emotionen zu hoch gehen und ein weiterer sinnvoller Verlauf einer Sitzung nicht mehr möglich zu sein scheint, setzen sich die drei Personen des Präsidiums mit den Klubobleuten der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien zusammen, um das weitere Vorgehen zu überlegen. Sie werden damit zu einer Art Feuerwehr.
Das Amt des Nationalratspräsidenten/der Nationalratspräsidentin ist laut Verfassung das zweithöchste politische Amt im Staat (nach jenem des Staatsoberhauptes).