Monarchie

In einer Republik wird das Staatsoberhaupt gewählt. Häufig ist das ein Präsident, weniger häufig eine Präsidentin. Im Gegensatz zur Republik steht an der Spitze einer Monarchie ein König oder Kaiser (oder eine Königin, wie in Großbritannien, oder eine Kaiserin). In früheren Zeiten hatten Monarchen bzw. Monarchinnen unumschränkte politische Rechte. Sie waren die mächtigsten Personen im jeweiligen Reich (deshalb auch der Name: Monarch heißt übersetzt so viel wie ein Herrscher). Weil ihre Macht so groß war, sprach man auch von der absoluten Monarchie. Im 18. Jahrhundert gab es in manchen europäischen Reichen den aufgeklärten Absolutismus, der Reformen zugunsten der Untertanen förderte, ohne aber die Macht der Herrschenden wesentlich einzuschränken.
Diese Zeiten sind fast überall vorbei, und in vielen Monarchien haben Könige bzw. Königinnen vor allem die Aufgabe, den Staat nach außen zu vertreten. In diesen Fällen spricht man von konstitutioneller Monarchie. Durch die Konstitution (also die Verfassung) ist dort festgelegt, welche Rolle die Monarchen und Monarchinnen zu spielen haben und welche Rolle jenen Institutionen zukommt, deren Vertreter und Vertreterinnen von den Wählern und Wählerinnen gewählt werden (z.B. Parlamente).
Manchmal wurden Monarchen bzw. Monarchinnen von anderen Adeligen gewählt, in vielen Fällen aber wurde diese Position vererbt. Das ist auch heute noch oft der Fall. So ist genau festgelegt, wer z.B. in Großbritannien auf Queen Elizabeth II. folgen wird.
Auch in Österreich gab es lange Zeit (bis 1918) eine Monarchie.