Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Parlament der Gemeinde. Als Gemeinderat bzw. -rätin bezeichnet man aber auch eine Person, die als Abgeordnete bzw. Abgeordneter im Gemeinderat sitzt.
Die Gemeinderatsmitglieder werden von Parteien in den Gemeinderat entsandt. Wie viele Gemeinderäte und -rätinnen eine Partei stellen darf, hängt von der Gemeinderatswahl ab (diese findet entweder alle fünf oder alle sechs Jahre statt). In manchen Gemeinden kandidieren nicht die Parteien, die im Nationalrat vertreten sind, sondern Namenslisten. Der Parteiname bei Namenslisten ist nicht jener einer politischen Partei – wie SPÖ oder ÖVP oder NEOS –, sondern z.B. der Name des Spitzenkandidaten bzw. der Spitzenkandidatin.
Wie viele Mitglieder insgesamt im Gemeinderat sitzen, hängt von der Gemeindegröße ab. In kleinen Gemeinden sind das meist neun, in großen Gemeinden kann der Gemeinderat auch aus 45 Mitgliedern bestehen. Wie im Nationalrat gibt es auch im Gemeinderat Ausschüsse und es gibt einen Gemeindevorstand.
Der Gemeinderat ist für alle politischen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig: Möchte z.B. jemand ein Haus bauen, so muss der Gemeinderat das genehmigen. Ebenso muss der Gemeinderat dafür Sorge tragen, dass es einen Gemeindearzt bzw. eine Gemeindeärztin gibt, dass die Müllabfuhr geregelt ist, die Gemeindestraßen in Ordnung sind und im Winter geräumt werden. In drei Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Steiermark) wählt der Gemeinderat den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Manchmal (z.B. in Vorarlberg und Salzburg) wird der Gemeinderat als Gemeindevertretung bezeichnet.