Bundesstaat

Als Bundesstaat bezeichnet man einen Staat, der aus mehreren gleichberechtigten Untereinheiten besteht. Für diese Untereinheiten gibt es verschiedene Bezeichnungen: In den USA heißen sie Bundesstaaten, in Österreich oder in Deutschland Bundesländer, in der Schweiz Kantone, und in der UdSSR waren es die Unionsrepubliken bzw. die Sozialistischen Sowjetrepubliken. Für alle Bereiche, für die nicht ausdrücklich der Gesamtstaat verantwortlich ist, sind die Untereinheiten zuständig. Welche Bereiche das sind, hängt vom jeweiligen Land ab. In der Schweiz und in den USA liegen relativ viele Befugnisse bei den einzelnen Kantonen bzw. Bundesstaaten, in Österreich sind das weniger (siehe dazu auch Staatenbund). Üblicherweise sind Außen-, Verteidigungs- und Steuerpolitik Bundesangelegenheiten.