Verbotsgesetz

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus (NS) wünschten sich viele in Österreich ein endgültiges Ende dieser verbrecherischen Ideologie. Damals konnte man nicht sicher sein, ob nicht doch einige eine Wiederbelebung des Nationalsozialismus erreichen wollten. Deshalb wurde das Verbotsgesetz erlassen. Darin ist u.a. festgelegt, dass alle Versuche einer Wiederbelebung des Nationalsozialismus unter Strafe stehen. Ebenso ist es nicht erlaubt, den Nationalsozialismus zu verherrlichen oder die Verbrechen der NationalsozialistInnen zu leugnen. Das Verbotsgesetz wurde am 8. Mai 1945 beschlossen, bis 1947 aber wesentlich erweitert. Deshalb ist oft vom Verbotsgesetz 1947 die Rede. Auch später wurden immer wieder Änderungen vorgenommen.