Sozialpartnerschaft

Die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft (so die offizielle Bezeichnung) ist die Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessensverbände (Arbeiterkammer – AK, Österreichischer Gewerkschaftsbund – ÖGB, Landwirtschaftskammer – LK und Wirtschaftskammer Österreich – WKO) untereinander und mit der Regierung. Es geht dabei nicht nur um die Verhandlungen über Kollektivverträge, sondern um alle Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Diese Zusammenarbeit ist freiwillig, und die Organisationen bemühen sich, Probleme und künftige Herausforderungen gemeinsam zu lösen.
Bis 1998 war die Paritätische Kommission mit ihren vier Ausschüssen sehr wichtig: dem Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, dem Unterausschuss für internationale Fragen, dem Lohnunterausschuss sowie dem Wettbewerbs- und Preisunterausschuss. In der Paritätischen Kommission (sie wurde 1957 gegründet) saßen Vertreter und Vertreterinnen der Sozialpartner –zwei vertraten die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, zwei jene der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Zur Vollversammlung der Paritätischen Kommission gehörten zusätzlich Regierungsmitglieder. Seit 1998 ist die Paritätische Kommission nicht mehr zusammengetreten.
Von ihren ursprünglich vier Unterausschüssen gibt es seit der Bad Ischler Erklärung von 2006 nur mehr den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, in dem Experten und Expertinnen der vier Sozialpartner sitzen, die diese beraten und für sie Empfehlungen erarbeiten. Die Sozialpartner können diese Vorschläge dann in den Verhandlungen mit Politikerinnen und Politikern einbringen.
Eine immer wichtigere Rolle in der Beratung der Sozialpartner übernimmt das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO).
Weil viele Interessen partnerschaftlich verhandelt und gelöst werden, gibt es in Österreich einen ausgeprägten sozialen Frieden, und nur wenige Arbeitskonflikte führen zu Streiks.