Schengener Abkommen
In Luxemburg gibt es einen kleinen Ort namens Schengen. Dort trafen sich 1985 Vertreter und Vertreterinnen von fünf EU-Ländern (damals hieß die EU noch EG – Europäische Gemeinschaft) und unterzeichneten das Schengener Abkommen. Ziel des Abkommens war es, die Grenzen zwischen den Ländern durchlässiger zu machen und damit den Personen- und Warenverkehr zu erleichtern. Es sollten dadurch aber auch gemeinsame Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität geschaffen werden.
Mittlerweile sind fast alle EU-Länder (und auch einige Nicht-EU-Länder) Schengen-Staaten. Zuletzt konnten am 1. April 2024 Rumänien und Bulgarien dem Schengen-Raum teilweise beitreten. Ende März 2024 wurden die Grenzkontrollen an den Luft- und Seegrenzen innerhalb der EU abgeschafft, die Kontrollen an den Landgrenzen bestehen vorerst noch.
Wer von einem in ein anderes Schengen-Land reist, braucht an der Grenze keinen Reisepass mehr vorweisen. Ein gültiges Reisedokument (das kann auch ein Personalausweis sein) muss aber bei allen Reisen im Schengenraum mitgeführt werden, denn abgeschafft wurden nur die Grenzkontrollen.
Das Schengen-Abkommen kann auch für kurze Zeit außer Kraft gesetzt werden – das geschah z.B. während der EURO 2008 in Österreich oder während des G8-Gipfels (Wirtschaftsgipfel) in Italien im Jahr 2001.