Transferleistungen

Transferleistungen sind bestimmte Geld- oder Sachleistungen, die an Menschen bezahlt bzw. ihnen gewährt werden, ohne dass diese dafür eine Gegenleistung erbringen.
In Österreich wird z.B. Kindergeld bezahlt. Wer ein Kind hat, bekommt für einen bestimmten Zeitraum Geld vom Staat. Damit soll die finanzielle Mehrbelastung von Familien mit Kindern etwas gemildert werden.
Es gibt die Notstandshilfe. Wer arbeitslos ist, aber keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhält, kann (bei Bedürftigkeit) für eine gewisse Zeit Notstandshilfe bekommen.
Menschen, die Pflege benötigen, können Pflegegeld beantragen. Die Höhe dieser Transferleistung ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.
Manche Transferleistungen werden nur dann bezahlt, wenn die betreffenden Menschen ein nur geringes Einkommen bzw. Vermögen besitzen. Damit soll vor allem sozio-ökonomisch benachteiligten Menschen geholfen werden.
Werden vom Staat Unternehmen oder Vereine unterstützt, so sind das ebenso Transferleistungen. Diese werden als Subventionen bezeichnet.
Wenn jemand eine Versicherungsleistung bekommt, ist dies keine Transferleistung – denn vorher wurden dafür Prämien eingezahlt, es wurde also eine Gegenleistung erbracht.

Nettozahler
Wie viel ein Staat in den EU-Haushalt einzahlen muss, hängt von seiner Wirtschaftskraft ab (Bruttoinlandsprodukt). Darum kann es vorkommen, dass manche Staaten mehr Geld in das EU-Budget einzahlen, als sie durch Förderungen wieder zurück erhalten. Diese Staaten werden Nettozahler genannt. Die Grundlage für diese Regelung ist das Prinzip der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Dadurch sollen die am stärksten benachteiligten Gebiete innerhalb der EU gefördert werden.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums