Schwarzmarkt
Als Schwarzmarkt bezeichnet man Orte, an denen gesetzwidriger Handel mit Waren betrieben wird. Der Vorteil für Händler und Händlerinnen ist, dass sie für die verkauften Produkte keine Abgaben zahlen, der Vorteil für Käuferinnen und Käufer, dass sie deshalb diese Produkte billiger kaufen können. Der große Nachteil für den Staat besteht darin, dass weniger Steuereinnahmen gemacht werden, dass also Geld verloren geht, das für wichtige öffentliche Ausgaben nötig ist. Güter schwarz – also gesetzwidrig – zu kaufen oder zu verkaufen, ist verboten. Für die Käuferinnen und Käufer besteht noch ein weiterer Nachteil: Für Waren, die am Schwarzmarkt erworben werden, besteht keinerlei Konsumentenschutz.
Speziell in Nachkriegszeiten sind bestimmte Waren sehr knapp und kaum erhältlich. In solchen Zeiten entstehen immer wieder Schwarzmärkte, auf denen Handel mit diesen Gütern (z.B. mit Lebensmitteln) betrieben wird.
Es kann auch sein, dass Dinge verkauft werden, die man sonst nicht mehr bekommt (z.B. Eintrittskarten für Konzerte). Diese werden dann zu stark überhöhten Preisen angeboten. Auch das wird als Schwarzmarkt bezeichnet.
Manchmal findet man dafür auch den Ausdruck Grauer Markt.
Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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