Proporz

Vom Wortursprung her bedeutet Proporz (oder Proportionalität) anteilsmäßige Verteilung bzw. anteilsmäßige Beteiligung (das lateinische proportio bedeutet Verhältnis). Bei der Verhältniswahl kommt dieses Prinzip zur Anwendung: Eine Partei, die bei einer Wahl 35 % der Stimmen bekommt, soll auch 35 % der zu vergebenden Mandate erhalten.
Der Bundesrat wird nach diesem Prinzip zusammengestellt, und in drei Bundesländern (Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) gilt noch das Proporzprinzip bei der Zusammensetzung der Landesregierung.
Unter Proporz versteht man – speziell in Österreich – aber auch die Einflussnahme auf die Postenverteilung in staatsnahen Bereichen (früher in der Verstaatlichten Industrie und in anderen Staatsbetrieben, im öffentlichen Dienst oder im ORF). Österreich wurde deshalb auch als Proporzdemokratie bezeichnet.
Dieses Prinzip der gegenseitigen Aufteilung (und damit der gegenseitigen Kontrolle) hatte gute Gründe. ÖVP und SPÖ wollten nach 1945 um jeden Preis verhindern, dass es in Österreich nochmals zu einem Bürgerkrieg wie 1934 oder zu anderen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den politischen Lagern kommen könnte. Nach dem Prinzip, dass Kontrolle immer gut sei, versuchten die beiden Parteien, einander zu kontrollieren. Später wurde das Prinzip des Proporzes auch von jenen Parteien angewendet, die jeweils mit SPÖ oder ÖVP eine Regierung bildeten.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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