Kammer
Als Kammern bezeichnet man die Vertretungen der berufstätigen Menschen in Österreich. Berufstätige (außer BeamtInnen) sind automatisch Mitglieder einer Kammer (Pflichtmitgliedschaft), man kann also nicht ein- oder austreten, sondern die Mitgliedschaft hängt von der Berufsausübung ab. Es gibt drei große Kammern: Die Bundesarbeitskammer (Kammer für Arbeiter und Angestellte, AK), die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Landwirtschaftskammer (LK), alle drei sind Dachverbände für die jeweils neun Landeskammern in den einzelnen Bundesländern. Daneben gibt es noch die Kammern der freien Berufe – dazu zählen z.B. die Ärztekammer, die Rechtsanwaltskammer, die Notariatskammer, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder die Apothekerkammer.
Die Kammern haben auch Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vom Staat übertragen werden. So organisiert die WKO die österreichische Außenhandelsorganisation oder das WIFI, Aufgabe der AK ist z.B. auch der Konsumentenschutz.
Die drei großen Kammern sind (neben dem ÖGB) auch Sozialpartner (Sozialpartnerschaft), d.h., dass sie bei wichtigen Angelegenheiten zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen so lange verhandeln, bis sie eine Lösung gefunden haben, der alle zustimmen.
Den Begriff Kammer gibt es auch im Parlament. Das österreichische Parlament hat (wie die Parlamente in vielen anderen Ländern) zwei Kammern: den Nationalrat und den Bundesrat. Beide sind für Gesetzesbeschlüsse zuständig (wenngleich der Bundesrat deutlich weniger Möglichkeiten besitzt als der Nationalrat).
Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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