Demonstration
Eine Demonstration ist die öffentliche Kundmachung von Meinungen. Um eine Demonstration durchführen zu dürfen, muss man diese bei der entsprechenden Behörde (der Polizei oder Sicherheitsdirektion) anmelden. Das ist nötig, um sicherstellen zu können, dass z.B. bei der Demonstration keine verfassungsfeindlichen oder anderen illegalen Aktionen gesetzt werden. Die Polizei muss auch deshalb wissen, wer wann eine Demonstration machen möchte, weil sie die entsprechenden Straßen oder Straßenzüge für die Dauer der Demonstration absperren muss. Die Polizei schützt die Demonstrierenden vor möglichen Gegnern und Gegnerinnen, die diese Demonstration stören möchten.
Das Recht, eine Demonstration zu organisieren oder an einer Demonstration teilzunehmen, ist ein Grundrecht, d.h., dass grundsätzlich jeder und jede demonstrieren darf. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass die Demonstrierenden keine Gesetze verletzen dürfen.
Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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