Meinungsfreiheit
Unter Meinungsfreiheit versteht man das Recht auf freie Meinungsäußerung. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinungen und Ideen frei und öffentlich kundzutun oder mit anderen darüber zu diskutieren. Das heißt aber nicht, dass alles öffentlich gesagt werden darf. Der Staat kann die Meinungsfreiheit z.B. dort einschränken, wo sie das friedliche Zusammenleben oder die Sicherheit gefährdet oder die Grundrechte von anderen Menschen verletzt werden.
So ist es in Österreich verboten, durch öffentliche Äußerungen Hetze gegen andere Menschen zu betreiben – z.B. weil diese eine andere Hautfarbe, Sprache, Herkunft oder Religion haben oder weil sie mit einer Behinderung leben. Ebenso ist die Beschimpfung und Herabsetzung von Menschen aufgrund ihres Alters, ihres Geschlecht oder danach, wen sie lieben, verboten. Auch die Verspottung von anerkannten Kirchen und Religionen oder die „Störung“ von Gottesdiensten ist in Österreich – wie in vielen anderen Ländern – verboten.
Außerdem ist es nicht erlaubt, jemanden öffentlich zu beleidigen oder wissentlich falsche Angaben über andere Personen zu machen. Es darf keine Werbung für den Nationalsozialismus gemacht werden und es dürfen die im Nationalsozialismus verübten Verbrechen nicht geleugnet werden (Verbotsgesetz).