Jugendkriminalität

Jugendkriminalität bezeichnet die Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden. Dabei spielt das Alter eine wichtige Rolle. Als Kinder gelten all jene, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Sie können strafrechtlich überhaupt nicht verfolgt werden. Wenn also 13-Jährige einen Diebstahl begehen, werden sie nicht vor Gericht gestellt. Trotzdem kann eine solche Tat schwerwiegende Folgen haben: Die Jugendämter können veranlassen, dass diese Kinder in ein Heim kommen. Man geht nämlich davon aus, dass in einem solchen Fall die Erziehungsberechtigten grob versagt haben.
Jugendliche sind alle, die schon 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie können von Gerichten verurteilt werden, die Strafen sind jedoch geringer als für ältere Personen. Dann gibt es noch junge Erwachsene – das sind jene, die bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Für sie gelten ebenso etwas abgemilderte Strafen, die aber schon deutlich schwerer sind als jene für Jugendliche.