Charta der Grundrechte der EU
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und ist die schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten bürgerlichen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rechte der EU-BürgerInnen. Die EU-Grundrechtecharta wurde im Dezember 2000 in Nizza unterzeichnet. Mit Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon im Dezember 2009 wurde die Grundrechtecharta für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich.
www.europarl.europa.eu/charter