Ausgangssperre

Unter einer Ausgangssperre versteht man, dass Menschen ihre Wohnung, ihr Haus oder ihren Garten nicht verlassen dürfen. Eine Ausgangssperre wird politisch beschlossen und von Polizei (oder Militär) überwacht. In manchen Ländern werden Ausgangssperren während eines Kriegs oder zur Verhinderung von Demonstrationen oder Protesten angeordnet. Ausgangssperren werden in solchen Fällen oft auf bestimmte Tageszeiten (z.B. die Nachtstunden) beschränkt.

Der Sinn der Ausgangssperren (manchmal werden sie auch Ausgangsbeschränkungen oder Betretungsverbote genannt) während der weltweiten COVID-19-Pandemie bestand darin, Menschenansammlungen zu verhindern, damit sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig anstecken. Soziale Kontakte wurden eingeschränkt und man durfte fast nur noch mit den Menschen Kontakt haben, mit denen man zusammenwohnt. Davon waren aber einige Bereiche ausgenommen: Man durfte Lebensmittel einkaufen oder zum Arbeitsplatz fahren, wenn es unbedingt nötig war. Dringende Arzt- und Krankenhausbesuche waren erlaubt und man durfte Menschen unterstützen, die dringend Hilfe brauchten.
Nach Ende der Ausnahmesituation wurden die Einschränkungen wieder aufgehoben. Vor allem in nichtdemokratischen Ländern besteht jedoch die Gefahr, dass sie ganz oder teilweise bleiben.

Ein Begriff, der im Zusammenhang mit COVID-19 häufig verwendet wurde, ist jener der (häuslichen) Quarantäne. Unter Quarantäne versteht man die Isolierung infizierter Menschen (oder solcher, bei denen eine mögliche Infektion geprüft wird). Der Begriff leitet sich aus dem französischen quarantaine (für vierzig) ab: Damit bezeichnete man früher eine vierzigtägige Hafensperre von Schiffen, auf denen Seuchen vermutet wurden.

Beschränkungen der Ausgehzeiten bestehen in Österreich generell auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Sie sind im Jugendschutzgesetz geregelt.